1.4.1. Angebot und Annahme
Der Pauschalreisevertrag kommt nach allgemeinen Grundsätzen durch Angebot und Annahme zustande. An eine bestimmte Form sind die Erklärungen nicht gebunden, der Pauschalreisevertrag kann daher mündlich, schriftlich, telefonisch oder via Internet abgeschlossen werden. Nach § 6 Abs 1 S 1 PRG muss der Vertrag in einfacher und verständlicher Sprache verfasst und, soweit er schriftlich geschlossen wird, lesbar sein. Branchenübliche Abkürzungen wie 3-Letter Codes werden dieser Anforderung nicht gerecht.144

