vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5. Leistungseigenverbrauch

Karel1. AuflOktober 2013

Sonstige Leistungen, die das Unternehmen für außerbetriebliche Zwecke bzw. für den Bedarf des Personals ausführt, sind gem. § 3a Abs. 1a UStG als Eigenverbrauch zu versteuern (gilt für alle Unternehmensformen). Die Entnahme sonstiger Leistungen durch Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ohne Gegenleistung gilt übrigens als verdeckte Gewinnausschüttung und damit als umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch!

Seite 41

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!