Neben dem Entnahme-Eigenverbrauch (Entnahme von Gegenständen für außerbetriebliche Zwecke, für den Bedarf des Personals oder sonstige unentgeltliche Zuwendungen) wird auch die Verwendung von Gegenständen des Unternehmens für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen oder für den Bedarf des Unternehmers als Eigenverbrauch behandelt.
