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3. Unentgeltliche Warenabgaben zu Werbezwecken

Karel1. AuflOktober 2013

3.1 Umsatzsteuerpflichtige Zuwendungen

Gem. § 3 Abs. 2 UStG sind neben den Zuwendungen (Entnahmen) für private Zwecke und den Zuwendungen für den Bedarf des Personals auch alle anderen unentgeltlichen Zuwendungen von Gegenständen den Lieferungen gleichgestellt.

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