2.1 Sachzuwendungen an das Personal
Sachzuwendungen für den Bedarf der Dienstnehmer gelten als steuerbarer Eigenverbrauch, wenn die Zuwendungen primär zur Deckung des privaten Bedarfs des Arbeitnehmers dienen.
▪ Geschenke an Dienstnehmer
Darunter fallen Weihnachts-, Jubiläums-, Hochzeits- bzw. Pensionierungsgeschenke, allerdings sind Geschenke ausgenommen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Dienstnehmers führen.
