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2. Eigenverbrauch – Bedarf des Personals

Karel1. AuflOktober 2013

2.1 Sachzuwendungen an das Personal

Sachzuwendungen für den Bedarf der Dienstnehmer gelten als steuerbarer Eigenverbrauch, wenn die Zuwendungen primär zur Deckung des privaten Bedarfs des Arbeitnehmers dienen.

Geschenke an Dienstnehmer

Darunter fallen Weihnachts-, Jubiläums-, Hochzeits- bzw. Pensionierungsgeschenke, allerdings sind Geschenke ausgenommen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Dienstnehmers führen.

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