Im internationalen Kontext kann es aufgrund der Komplexität des Steuerrechts und der unterschiedlichen nationalen steuerrechtlichen Regelungen häufig dazu kommen, dass Teile der Bemessungsgrundlagen doppelt abzugsfähig sind oder nicht besteuert werden. Insbesondere kann das nationale Steueraufkommen auch durch die Verschiebung von Bemessungsgrundlagen in Niedrigsteuerländer gesenkt werden. Von der OECD wurde ein Maßnahmenpaket zur Vermeidung solcher Effekte vorgeschlagen. Teile dieser Maßnahmen haben auf Basis europäischer Gesetzgebung Eingang in das österreichische Steuerrecht gefunden.

