Bei der Gruppenbesteuerung kann das steuerpflichtige Ergebnis mehrerer Kapitalgesellschaften für die Steuerbemessung zusammengefasst werden. Jedes Mitglied der Unternehmensgruppe ermittelt seine Steuerbemessungsgrundlage. Diese stellt dann eine Teilbemessungsgrundlage bei der Unternehmensgruppe dar. Die Steuer auf die Summe der Teilbemessungsgrundlagen wird beim Gruppenträger (idR Muttergesellschaft) erhoben. Dies ermöglicht einen Verlustausgleich zwischen den Gruppenmitgliedern. Die Steuerneutralität von Dividenden innerhalb der Gruppe ist durch die Beteiligungsertragsbefreiung ohnehin gegeben.

