vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Beginn und Ende der Steuerpflicht

Pummerer15. AuflAugust 2023

Die Steuerpflicht beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgrundlage (Satzung, Gesellschaftsvertrag, …) festgestellt und die Körperschaft erstmals nach außen in Erscheinung tritt (zB Eröffnung eines Bankkontos, Mieten von Räumlichkeiten). Die Steuerpflicht dauert bis zum Untergang der Rechtspersönlichkeit, jedenfalls aber bis zur Beendigung der Vermögensverteilung (§ 4).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!