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A. Einführung

Ramharter1. AuflJuni 2018

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Bei der Versicherungsfallsdefinition handelt es sich um eines der Kernprobleme der D&O-Versicherung799799Vgl Baumann in Bruck/Möller9 IV AVB-AVG Ziff 3 Rz 1.. Der Hinweis, diese erfolge in der D&O-Versicherung nach dem im anglo-amerikanischen Raum verbreiteten Anspruchserhebungsprinzip800800Grundlegend Schramm, Das Anspruchserhebungsprinzip (2009)., fehlt zwar in keiner Stellungnahme zur D&O-Versicherung. Er ist aber insofern mit Vorsicht zu genießen, als unter dem Schlagwort der Versicherungsfallsdefinition oftmals mehrere Themenkreise adressiert werden, die rein rechtlich von einander zu trennen sind.

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