Bei der Versicherungsfallsdefinition handelt es sich um eines der Kernprobleme der D&O-Versicherung799. Der Hinweis, diese erfolge in der D&O-Versicherung nach dem im anglo-amerikanischen Raum verbreiteten Anspruchserhebungsprinzip800, fehlt zwar in keiner Stellungnahme zur D&O-Versicherung. Er ist aber insofern mit Vorsicht zu genießen, als unter dem Schlagwort der Versicherungsfallsdefinition oftmals mehrere Themenkreise adressiert werden, die rein rechtlich von einander zu trennen sind.
