Zur Absicherung der persönlichen Haftung von Unternehmensleitern kommen mehrere Arten von Deckungskonzepten in Betracht: Grundsätzlich könnte ein einzelnes Organmitglied eine Versicherung zur Deckung seines eigenen Haftpflichtrisikos abschließen. Solche Eigen- und Einzelversicherungen (
Persönliche D&O-Versicherungen) sind jedoch, auch wenn sie jüngst offenbar vermehrt angeboten werden, immer noch relativ selten. Von eher theoretischer Natur sind auch Versicherungen für fremde Rechnung iSd §§ 74 ff VersVG, bei denen eine Gesellschaft als Versicherungsnehmerin eine Versicherung für
ein bestimmtes Organmitglied abschließt und nicht bloß die Prämie für eine persönliche D&O-Versicherung ersetzt.