vorheriges Dokument
nächstes Dokument

A. Begriff und Rechtsquellen der D&O-Versicherung

Ramharter1. AuflJuni 2018

1. Gruppenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter

2/1
Zur Absicherung der persönlichen Haftung von Unternehmensleitern kommen mehrere Arten von Deckungskonzepten in Betracht: Grundsätzlich könnte ein einzelnes Organmitglied eine Versicherung zur Deckung seines eigenen Haftpflichtrisikos abschließen. Solche Eigen- und Einzelversicherungen (Persönliche D&O-Versicherungen) sind jedoch, auch wenn sie jüngst offenbar vermehrt angeboten werden, immer noch relativ selten3333S allerdings noch Rz 2/49 ff.. Von eher theoretischer Natur sind auch Versicherungen für fremde Rechnung iSd §§ 74 ff VersVG, bei denen eine Gesellschaft als Versicherungsnehmerin eine Versicherung für ein bestimmtes Organmitglied abschließt und nicht bloß die Prämie für eine persönliche D&O-Versicherung ersetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!