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B. Ziel und Gang der Untersuchung

Ramharter1. AuflJuni 2018

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Für Österreich erweist sich die eben geschilderte Ausgangssituation insofern als herausfordernd, als das deutsche Recht dem österreichischen trotz der als bekannt vorauszusetzenden Entwicklungen in den letzten Jahren2323 Fenyves, ZVersWiss 1997, 295 (insb zu den Abweichungen seit der VersVG-Novelle 1994). und Jahrzehnten2424 Fenyves, ZVersWiss 2016, 463 (insb zu den Abweichungen seit dem VVG 2008 in D und den VersVG-Novellen 2012 und 2013 in Ö). historisch bedingt2525S zuletzt Fenyves, ZVersWiss 2016, 463 (465 ff) mwN. immer noch zu ähnlich ist, um die Diskussion in Deutschland zu ignorieren2626Es wird jedoch, wo dies im jeweiligen Kontext vorzugswürdig erscheint, auf ältere Lit zur dem österr Recht ähnlicheren Rechtslage verwiesen.. Zudem lehnen sich viele der in Österreich angebotenen Bedingungswerke – Musterbedingungen des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) liegen nicht vor – eng an deutsche Vorbilder an.

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