Für Österreich erweist sich die eben geschilderte Ausgangssituation insofern als herausfordernd, als das deutsche Recht dem österreichischen trotz der als bekannt vorauszusetzenden Entwicklungen in den letzten Jahren23 und Jahrzehnten24 historisch bedingt25 immer noch zu ähnlich ist, um die Diskussion in Deutschland zu ignorieren26. Zudem lehnen sich viele der in Österreich angebotenen Bedingungswerke – Musterbedingungen des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) liegen nicht vor – eng an deutsche Vorbilder an.
