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B. Gesellschaftsrechtliche Grundfragen der D&O-Versicherung

Ramharter1. AuflJuni 2018

1. Zulässigkeit der D&O-Versicherung

a) Historische Entwicklung

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Die Versicherung der Organhaftung steht insbesondere bei der Aktiengesellschaft in einem gewissen Spannungsverhältnis zu den grundsätzlich zwingenden gesellschaftsrechtlichen Haftungsnormen (vgl §§ 84, 99 AktG). Die heute verstärkt diskutierte Thematik der Zulässigkeit der D&O-Versicherung235235Für Ö ausf Gruber, GesRZ 2012, 93. ist daher keineswegs neu. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Überlegungen, eine Versicherung für Organmitglieder in Deutschland einzuführen, wegen der vermeintlichen Unmoral des Deckungskonzepts noch verworfen236236S dazu Ihlas, Organhaftung und Haftpflichtversicherung 35 ff; Schillinger, VersR 2005, 1484 (1486 f) mwN; Pammler, Die gesellschaftsfinanzierte D&O-Versicherung 23 ff..

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