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VI.3. Rechtsbehelfe des Verkäufers

Fischer1. AuflOktober 2021

VI.3. Rechtsbehelfe des Verkäufers

VI.3.1. Grundsätzliches zu den Rechtsbehelfen des Verkäufers

Die Rechtsbehelfe des Verkäufers gegenüber dem Käufer werden allem voran durch Art 61 iVm Art 62 bis 65 bzw Art 74 bis 77 CISG geregelt und basieren auf Vertragsverletzungen des Käufers, unabhängig davon, ob Haupt- oder Nebenplichten verletzt wurden.10541054 Schnyder/Straub in Honsell (2010) Art 53 Rn 7.

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