In den Kapiteln IV und V wurden die Pflichten der Parteien aus dem Kaufvertrag im Rahmen des Übereinkommens beschrieben. Gegenstand dieses Abschnitts sind nunmehr die Definition der Vertragsverletzung und die der jeweiligen Partei im Falle der Begehung einer solchen durch die andere Partei zustehenden Rechtsbehelfe.
Die wesentlichen Fragen lauten:
