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V.5. Mängelrüge

Fischer1. AuflOktober 2021

V.5. Mängelrüge

Nach Art 39 Abs 1 CISG kann sich ein mit mangelhafter Ware konfrontierter Käufer lediglich dann auf deren Vertragswidrigkeit berufen, wenn er diese dem Verkäufer rechtzeitig anzeigt und dabei die Art der Vertragswidrigkeit genau bezeichnet.

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