vorheriges Dokument
nächstes Dokument

V.3. Rechtliche Beschaffenheit

Fischer1. AuflOktober 2021

V.3. Rechtliche Beschaffenheit

V.3.1. Keine Rechte oder Ansprüche Dritter

Der Verkäufer hat gemäß Art 41 CISG Ware zu liefern, die frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter ist. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Käufer eingewilligt hat, auch die mit Rechten oder Ansprüchen Dritter behaftete Ware zu nehmen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!