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III.2. Das Angebot

Fischer1. AuflOktober 2021

III.2. Das Angebot

Wie bereits dargelegt, setzt der Vertragsabschluss wie in den meisten nationalen Rechtsordnungen auch beim internationalen Warenkauf zunächst das Vorliegen eines gültigen Angebots voraus. Art 14 Abs 1 CISG definiert dieses und legt Voraussetzungen fest, die es von anderen Erklärungen iZm mit der Vertragsanbahnung bzw dem Vertragsabschluss unterscheidet.238238 Schlechtriem/Schroeter, Internationales UN-Kaufrecht6 (2016) 121 Rn 243.

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