vorheriges Dokument
nächstes Dokument

II.5. Ausschluss, Änderung und Geltungsvereinbarung

Fischer1. AuflOktober 2021

II.5. Ausschluss, Änderung und Geltungsvereinbarung

Wie eingangs erwähnt sind die Bestimmungen des Übereinkommens bis auf eine Ausnahme keinesfalls zwingender Natur, sondern gemäß Art 6 CISG dispositiv. Die Vertragsparteien haben dadurch die Möglichkeit zum formlosen Ausschluss sämtlicher oder auch nur einzelner Regelungen.133133Vgl OGH, 2017, CISG-online Nr 2845; BG Schweiz 2019 CISG-online Nr 4463; Ferrari in Schlechtriem/Schwenzer/Schroeter (2019) Art 6 Rn 13f.

Seite 27

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!