Die zu dieser Frage in Deutschland gefällte und auch in Österreich gerne zitierte Leitentscheidung, die – nicht ganz nachvollziehbarer Weise1581 – gleichzeitig als „Grundsteinlegung“ für die Anerkennung der – Jahre später in § 93 Abs 1 dAktG positivierte – Business Judgment Rule im deutschen Aktienrecht qualifiziert wird, ist die „ARAG/Garmenbeck-Entscheidung“ des BGH vom 21. April 1997.1582
