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C. Gebundenes Ermessen des Aufsichtsrates

Schima1. AuflJänner 2016

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Die zu dieser Frage in Deutschland gefällte und auch in Österreich gerne zitierte Leitentscheidung, die – nicht ganz nachvollziehbarer Weise15811581Vgl Goette, Aktuelle Entwicklungen im deutschen Kapitalgesellschaftsrecht im Lichte der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, ÖBA 2009, 18 (25), der ganz zu Recht darauf verweist, dass die E des BGH eigentlich nichts enthält, was nicht schon davor der überwiegenden Rechtsüberzeugung aufgrund von Lehre und Rsp entsprach. – gleichzeitig als „Grundsteinlegung“ für die Anerkennung der – Jahre später in § 93 Abs 1 dAktG positivierte – Business Judgment Rule im deutschen Aktienrecht qualifiziert wird, ist die „ARAG/Garmenbeck-Entscheidung“ des BGH vom 21. April 1997.15821582BGH II ZR 175/95 BGHZ 135, 244.

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