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F. Veränderungen im Vorstand und ad hoc-Publizität

Schima1. AuflJänner 2016

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Veränderungen im Vorstand einer börsenotierten Aktiengesellschaft können kursrelevant sein. Auch dem die Wirtschaftsseiten von Zeitschriften nur gelegentlich durchblätternden Leser fällt das zumindest in den spektakulären Fällen auf, wenn ein Vorstandsvorsitzender/CEO als Folge eines die Öffentlichkeit stark beschäftigenden Unternehmensskandals abtritt.14341434Jüngstes und eindringlichstes Beispiel war der Rücktritt des Volkswagen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn am 23. September 2015, nur wenige Tage nach Bekanntwerden des Skandals über die großflächige Manipulation von Abgaswerten bei Fahrzeugtests. Der Aktienkurs brach bei Publikwerden der Ereignisse zuerst um 20 % ein, um sich nach der Verkündung der Beendigung der Vorstandsfunktion durch Winterkorn wieder zu erholen (VW-Aktie rast nach Winterkorn-Rücktritt an die DAX Spitze – mögliche Sammelklagen, finanzen.net. 24.9.2015). Auch der Abgang von Tony Hayward, CEO von BP, im Juli 2010 als Resultat der Deepwater Horizon-Katastrophe, in deren Verlauf ungefähr vier Mio Barrel Öl in den Golf von Mexico geflossen waren – zwar „nur“ rund ein Drittel des im Zuge des ersten Irak-Krieges ausgeflossenen Öls, aber dennoch ein Umweltdesaster ersten Ranges. Der Börsekurs von BP stieg nach der Rückzugsnachricht um rund 5 % an – und das obwohl der Rücktritt von Hayward alles andere denn überraschend kam, sondern wochenlang in den Medien darüber spekuliert und der Schritt erwartet worden war, so dass man eigentlich hätte meinen können, er sei in den Kursen bereits eingepreist; vgl aber auch den Rücktritt des CEO von Hewlett Packard, als Reaktion auf das Bekanntwerden von an eine ihm nahestehende Frau ohne Gegenleistungen gezahlten Honoraren. Die Emittenten von Finanzinstrumenten haben Insider-Informationen iSd § 48a Abs 1 Z 1 BörseG, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich der Öffentlichkeit bekannt zu geben (§ 48d Abs 1 BörseG). Dabei handelt es sich um eine öffentlich nicht bekannte, genaue Information, die direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten von Finanzinstrumenten oder ein oder mehrere Finanzinstrumente betrifft und die, wenn sie öffentlich bekannt würde, geeignet wäre, den Kurs dieser Finanzinstrumente oder den Kurs sich darauf beziehender derivativer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen, weil sie ein verständiger Anleger wahrscheinlich als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidungen nutzen würde.

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