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E. Beendigung als Folge von Umgründungen

Schima1. AuflJänner 2016

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Zuletzt sollen noch diejenigen Fälle erörtert werden, bei denen sich die Beendigung der Vorstandsfunktion nicht durch Willensakt der Parteien, sondern kraft gesetzlicher (wenn auch nicht ausdrücklicher) Anordnung ergibt. Die gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen zur Umstrukturierung (Umgründung) von Gesellschaften haben meist direkte Auswirkungen auf den Bestand der Vorstands- und Geschäftsführermandate. Sie werfen Fragen und Probleme über die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Gesellschaft und Vorstandsmitglied nach erfolgter Umgründung auf, von denen die wichtigsten hier kurz beleuchtet werden. Dabei liegt der Fokus auf vermögensübertragenden und formwechselnden Umwandlungen, während rein betriebsverfassungsrechtliche Umgründungsmaßnahmen außer Betracht bleiben, weil sie keinerlei Auswirkungen auf die Rechtsbeziehung der Gesellschaft zu ihren Vorstandsmitgliedern haben.13981398Vgl G. Schima, Umgründungen im Arbeitsrecht (2004) 221.

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