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XXVII. Medizinproduktegesetz

Andreaus1. AuflJuli 2015

Das Medizinproduktegesetz regelt die Funktionstüchtigkeit, Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Qualität, die Herstellung, das Inverkehrbringen, den Vertrieb, das Errichten, die Inbetriebnahme, die Instandhaltung, den Betrieb, die Anwendung, die klinische Bewertung und Prüfung, die Überwachung und die Sterilisation, Desinfektion und Reinigung von Medizinprodukten und ihres Zubehörs sowie die Abwehr von Risiken und das Qualitätsmanagement beim Umgang mit Medizinprodukten und ihrem Zubehör. Wichtig für Gesundheitsberufe sind dabei vor allem die Inbetriebnahme, die Instandhaltung, der Betrieb, die Anwendung sowie die Sterilisation, Desinfektion und Reinigung.

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