In Österreich wurde die Organtransplantation als eine aus zwei Paragraphen bestehende Bestimmung im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz geregelt. Eine Richtlinie der Europäischen Union sieht vor, dass die nationalen Gesetzgeber harmonisierte Normen zur Organspende erlassen müssen. In Österreich wurde daher das Organtransplantationsgesetz (OTPG) beschlossen.
