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XXVIII. Organtransplantationsgesetz

Andreaus1. AuflJuli 2015

In Österreich wurde die Organtransplantation als eine aus zwei Paragraphen bestehende Bestimmung im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz geregelt. Eine Richtlinie der Europäischen Union sieht vor, dass die nationalen Gesetzgeber harmonisierte Normen zur Organspende erlassen müssen. In Österreich wurde daher das Organtransplantationsgesetz (OTPG) beschlossen.

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