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XXVI. Suchtmittelgesetz

Andreaus1. AuflJuli 2015

Um den Missbrauch von Suchtmitteln zu unterbinden bzw. zu erschweren, unterliegen Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe dem Suchtmittelgesetz. Damit ist ein Mehraufwand in der Verwaltung verbunden. Zudem ist zu hinterfragen, ob die strenge Kontrolle, insbesondere bei der Anwendung in bestimmten Akutversorgungsbereichen, noch zeitgemäß ist und den Missbrauch tatsächlich verhindern kann.

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