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XXIII. Die Elektronische Gesundheitsakte – ELGA zum Gesundheitstelematikgesetz

Andreaus1. AuflJuli 2015

Nach langer Vorlaufphase und oft nur unsachlicher Diskussion wurde eines der umstrittensten Themen im Gesundheitsbereich beschlossen. Es handelt sich um die Elektronische Gesundheitsakte – kurz ELGA. Hier wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, wie sensible, personenbezogene Daten von Patienten gespeichert und verarbeitet werden. Zugriffsberechtigte können hinkünftig auf diese Daten nach Freigabe der Patientendaten durch Login mittels e-Card nur eine beschränkte Zeit zugreifen und Abfragen sowie Eintragungen vornehmen.

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