Die Organisation der Pflege in räumlich abgegrenzten Einheiten, in Pflegeheimen, obliegt landesgesetzlicher Regelung. Ein Bundesgesetz besteht nicht. Um die Regelungen in Bezug auf Pflegeheime darzustellen, wird dies am Beispiel des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz erörtert. Grundinhalt ist, dass der Heimträger die Betreuung und Pflege der Bewohner durch Betreuungs- und Pflegepersonal sicherzustellen hat.
