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XXIV. Gesundheitstelematikgesetz

Andreaus1. AuflJuli 2015

Im Gesundheitswesen werden viele sensible Daten übertragen. Um diesen den entsprechenden Schutz zukommen zu lassen, wurden ergänzende Datensicherheitsbestimmungen für den elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten festgelegt sowie ein Informationsmanagement für Angelegenheiten der Gesundheitstelematik eingerichtet16981698§ 1 GTelG 2012.

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