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XV. Patientenpflichten

Andreaus1. AuflJuli 2015

Patienten haben nicht nur Rechte, sondern haben sich auch an der Therapie zu beteiligen. So können sie ihre Therapie zwar frei wählen oder eine solche auch ganz verweigern, damit eine Therapie jedoch erfolgreich sein kann, muss sich der Patient an die Therapievorgaben halten. Dies dient der beiderseitigen Absicherung. So kann ein Patient nur dann auf Erfolg hoffen und bei einer Fehlbehandlung auch Schadenersatz geltend machen, wenn die einzelnen Behandlungsschritte möglichst umfassend eingehalten wurden.

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