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XVI. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Andreaus1. AuflJuli 2015

Gerade bei schweren Erkrankungen und im hohen Alter errichten Patienten vermehrt eine Patientenverfügung, um für den Fall geminderter oder nicht mehr vorhandener geistiger Leistungsfähigkeit ihre medizinische Behandlung selbst zu regeln und dieser Grenzen zu setzen. Diese regelt Fälle, in denen ein Patient in eine Situation kommt, in der er selbst nicht mehr in der Lage ist, eine solche Entscheidung selbst zu treffen. Dies kann aus körperlichen, aber auch aus geistigen Gründen der Fall sein.

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