Wichtig im Umgang mit Patienten ist die Wahrung der Patientenrechte. Diese sind in unterschiedlichen Gesetzen ausgeführt und unterscheiden sich in ihrer Ausformung nach dem jeweiligen Anwendungsbereich, also beispielsweise danach, ob es sich bei der Behandlungseinrichtung um ein Spital, ein Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung handelt.
