Nach Entscheidung durch die VwG steht der Weg an den VfGH und VwGH offen, allerdings wurde die Anrufbarkeit des VwGH durch das mit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform eingeführte Revisionsmodell eingeschränkt. Seite 11
Nach Entscheidung durch die VwG steht der Weg an den VfGH und VwGH offen, allerdings wurde die Anrufbarkeit des VwGH durch das mit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform eingeführte Revisionsmodell eingeschränkt. Seite 11
