Die VwG erkennen gem Art 130 Abs 1 B-VG über Beschwerden24
gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit,gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit,Die VwG erkennen gem Art 130 Abs 1 B-VG über Beschwerden24
gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit,gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit,