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L. Gerechte Notwehr gem § 2 Z 1 WaffGG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Die Formulierung „im Falle gerechter Notwehr“ bezieht sich auf § 3 StGB (Notwehr) und beinhaltet auch die sogenannte Nothilfe.

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