Die Formulierung „im Falle gerechter Notwehr“ bezieht sich auf § 3 StGB (Notwehr) und beinhaltet auch die sogenannte Nothilfe.
Die Formulierung „im Falle gerechter Notwehr“ bezieht sich auf § 3 StGB (Notwehr) und beinhaltet auch die sogenannte Nothilfe.
