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J. Lebensgefährdender Schusswaffengebrauch

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Der lebensgefährdende Schusswaffengebrauch findet seine Rechtsgrundlagen in §§ 7 bzw 8 WaffGG. Durch den Einsatz einer Schusswaffe gegen den Körper eines Menschen entsteht in der Regel eine lebensbedrohliche Situation, unabhängig davon, auf welchen Körperteil gezielt wird.

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