vorheriges Dokument
nächstes Dokument

I. Warnschuss

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Ein Warnschuss ist im WaffGG als einzige Schussart explizit geregelt (§ 8 Abs 1 letzter Satz SPG). Dabei handelt es sich um die Androhung eines unmittelbar bevorstehenden lebensgefährdenden Waffengebrauchs. Vor einem Warnschuss müssen die Voraussetzungen des § 7 WaffGG erfüllt sein. Die Schussabgabe erfolgt dabei in der Regel ins lockere Erdreich, um keine Personen oder Sachen zu gefährden.



Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte