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A. Allgemeines und Anwendungsbereich

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Das Bundesgesetz vom 27. 3. 1969 über den Waffengebrauch von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Waffengebrauchsgesetz) BGBl 1969/149 in der geltenden Fassung untergliedert sich in drei Abschnitte (I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen, II. Abschnitt: Lebensgefährdender Waffengebrauch, III. Abschnitt: Schlussbestimmungen).

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