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P. Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt gem § 78 SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Es besteht die Möglichkeit, die erkennungsdienstliche Behandlung mittels unmittelbarer Zwangsgewalt durchzusetzen, sofern dies tatsächlich möglich ist und keine Beeinträchtigung der körperlichen Integrität damit verbunden ist (§ 78 SPG).

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