vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E. DNA-Untersuchungen gem § 67 SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

§ 67 SPG ermöglicht die erkennungsdienstliche Behandlung, bei der die DNA eines Menschen ermittelt werden soll. Dies ist zulässig bei Tatverdächtigen (§ 65 Abs 1 SPG) und bei Gelegenheitspersonen (§ 65 Abs 2 SPG). Die Voraussetzung für die Durchführung einer DNA-Untersuchung bei Tatverdächtigen ist, dass diese Person eine gerichtlich strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung begangen hat oder dass sie eine gerichtliche Straftat begangen hat, die mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist und vorsätzlich begangen wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte