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D. Erkennungsdienstliche Maßnahmen an Leichen gem § 66 SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Die Sicherheitsbehörden sind befugt, eine erkennungsdienstliche Maßnahme an Leichen durchzuführen, um die Identität eines Toten festzustellen, wenn diese nicht bekannt ist. Denkbar in diesem Zusammenhang sind Fälle, in denen unbekannte Tote wie beispielsweise Opfer von Katastrophenfällen oder Faulleichen vorgefunden werden und die Identität dieser Personen unbekannt ist.

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