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U. Die Vorführung gem § 46 SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Beachte:

§ 46 SPG tritt am 30. 6. 2023 außer Kraft. Eine dieser Bestimmung entsprechende Regelung findet sich dann im Unterbringungsgesetz (UbG).



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