Beachte:
§ 46 SPG tritt am 30. 6. 2023 außer Kraft. Eine dieser Bestimmung entsprechende Regelung findet sich dann im Unterbringungsgesetz (UbG).
Beachte:
§ 46 SPG tritt am 30. 6. 2023 außer Kraft. Eine dieser Bestimmung entsprechende Regelung findet sich dann im Unterbringungsgesetz (UbG).
