vorheriges Dokument
nächstes Dokument

L. Meldeverpflichtung zur Normverdeutlichung gem § 38b SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Nach § 38b SPG sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, einem Menschen, der einen gefährlichen Angriff gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung oder einen gefährlichen Angriff unter Anwendung von Gewalt begangen hat, zu einer Belehrung zum rechtskonformen Verhalten („Normverdeutlichung“) persönlich mit Bescheid bei einer Dienststelle vorladen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass er auch künftig gefährliche Angriffe begehen wird. Im Rahmen dieser Belehrung ist er insbesondere auf die Gründe der Vorladung und die drohenden Rechtsfolgen bei weiterem rechtswidrigem Verhalten hinzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte