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K. Betretungs- und Annäherungsverbot gem § 38a SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

1. Einleitung

Das Betretungs- und Annäherungsverbot (BV/AV) ist die zentrale Bestimmung des Gewaltschutzes in Österreich. Es umfasst das Verbot eine bestimmte Wohnung zu betreten (Betretungsverbot) und sich an eine bestimmte Person anzunähern (Annäherungsverbot). Es han

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delt sich um einen der intensivsten Eingriffe in die Rechte des Gefährders, der regelmäßig aus der gemeinsam mit der gefährdeten Person bewohnten Wohnung zwangsweise weggewiesen wird.

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