1. Einleitung
Das Betretungs- und Annäherungsverbot (BV/AV) ist die zentrale Bestimmung des Gewaltschutzes in Österreich. Es umfasst das Verbot eine bestimmte Wohnung zu betreten (Betretungsverbot) und sich an eine bestimmte Person anzunähern (Annäherungsverbot). Es han Seite 72delt sich um einen der intensivsten Eingriffe in die Rechte des Gefährders, der regelmäßig aus der gemeinsam mit der gefährdeten Person bewohnten Wohnung zwangsweise weggewiesen wird.

