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J. Wegweisung gem § 38 SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

1. Allgemeines

Eine Wegweisung ist eine Anordnung in Form eines Befehls, einen bestimmten Ort zu verlassen oder das Betreten zu verbieten.

§ 38 SPG gibt den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Befugnis, Personen in verschiedenen sicherheitspolizeilichen Fällen wegzuweisen.

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