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B. Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Die Sicherheitsbehörden bedienen sich zur Erfüllung des Exekutivdienstes sogenannter Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5 SPG). Der Exekutivdienst besteht aus dem Streifen- und Überwachungsdienst, der Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht und der Gefahrenabwehr sowie aus dem Ermittlungs- und dem Erkennungsdienst. Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind:

Angehörige des Wachkörpers Bundespolizei,

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