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A. Überblick

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Die Sicherheitsverwaltung obliegt den Sicherheitsbehörden (§ 2 Abs 1 SPG).

Bestandteile der Sicherheitsverwaltung

  • Sicherheitspolizei
  • Pass- und Meldewesen (PassG, MeldeG)
  • Fremdenpolizei (FPG)
  • Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus ihm (GrekoG)
  • Waffen-, Munitions-, Schieß- und Sprengmittelwesen (WaffG, SprG)
  • Pressewesen (MedienG)
  • Vereins- und Versammlungsangelegenheiten (VereinsG, VersG)

Sicherheitspolizei

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