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Neunter Abschnitt Sonderausgaben (Wakounig/Labner)

Wakounig/Labner9. AuflMai 2023

Lies § 18 EStG, Rz 4501–4538 EStR

Sonderausgaben stellen Privatausgaben und somit Einkommensverwendung dar und stehen nicht iZm der Einkünfteerzielung. Nur aufgrund der gesetzlichen Anordnung in § 18 EStG können die erschöpfend aufgezählten Ausgaben bei der Einkommensermittlung abgezogen werden. Der Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten schließt eine Berücksichtigung als Sonderausgaben aus.

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