7.1. Einleitung
Sollte die Forschungsprämie durch den Steuerpflichtigen dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig beantragt und dadurch ein Finanzvergehen begangen worden sein, stellen die Einreichung einer Selbstanzeige gem § 29 FinStrG sowie der Eintritt der Verjährung die wohl relevantesten Strafaufhebungsgründe dar.

