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7. Ausgewählte Wege aus der Strafbarkeit

Graschitz/Schrottmeyer2. AuflApril 2023

7.1. Einleitung

Sollte die Forschungsprämie durch den Steuerpflichtigen dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig beantragt und dadurch ein Finanzvergehen begangen worden sein, stellen die Einreichung einer Selbstanzeige gem § 29 FinStrG sowie der Eintritt der Verjährung die wohl relevantesten Strafaufhebungsgründe dar.

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