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6. Vermeidung der Strafbarkeit

Graschitz/Schrottmeyer2. AuflApril 2023

Finanzstrafrechtliche Konsequenzen können vermieden werden, wenn der entscheidungsrelevante Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt wird. Eine vollständige Sachverhaltsoffenlegung bei Beantragung der Forschungsprämie kann sich insoweit als schwierig darstellen, weil im Formular E 108c nur Zahlenangaben gemacht werden können. Zwar dient die Abgabenerklärung (konkret das Formular E 108c) grundsätzlich der Erfüllung der Offenlegungspflicht. In Abgabenerklärungen werden regelmäßig aber keine Sachverhalte offengelegt, sondern die in Zahlen ausgedrückten Teilergebnisse einer steuerrechtlichen Sachverhaltsbeurteilung.648648Vgl Ehrke-Rabel, Der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten und seine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen, ZWF 2016, 129.

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