Finanzstrafrechtliche Konsequenzen können vermieden werden, wenn der entscheidungsrelevante Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt wird. Eine vollständige Sachverhaltsoffenlegung bei Beantragung der Forschungsprämie kann sich insoweit als schwierig darstellen, weil im Formular E 108c nur Zahlenangaben gemacht werden können. Zwar dient die Abgabenerklärung (konkret das Formular E 108c) grundsätzlich der Erfüllung der Offenlegungspflicht. In Abgabenerklärungen werden regelmäßig aber keine Sachverhalte offengelegt, sondern die in Zahlen ausgedrückten Teilergebnisse einer steuerrechtlichen Sachverhaltsbeurteilung.648

