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2. FFG-Verfahren

Füreder/Kinast/Kühbacher/Pilgermair/Pülzl/Stornig-Wisek2. AuflApril 2023

Für die Anforderung und Erstellung von Gutachten der FFG gelten folgende verfahrensrechtliche Bestimmungen:

2.1. Allgemeine Grundsätze

2.1.1. Elektronisches FFG-Verfahren

Gutachten der FFG (Jahresgutachten oder Projektgutachten) sind ausnahmslos elektronisch anzufordern. Das dafür errichtete FFG-Portal mit den Eingabemasken ist nur über den Authentifizierungsprovider FinanzOnline erreichbar.604604Vgl Kapitel III.4.1. (Jahresgutachten) und III.5.1. (Projektgutachten).

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