1.1. Verfahrensrechtliche Einordnung der Forschungsprämie
Kraft gesetzlicher Anordnung des § 108c Abs 4 EStG gelten Prämien wie auch Rückforderungsansprüche als Abgabe von Einkommen iSd Bundesabgabenordnung. In Verbindung mit § 1 BAO folgt daraus, dass auf die Forschungsprämie die einschlägigen Verfahrensgrundsätze der BAO anzuwenden sind.553 Die Forschungsprämie ist eine von der Einkommen-/Körperschaftsteuer losgelöste eigenständige (Selbstbemessungs-)Abgabe.554

